Jeder Betrieb mit elektronischer Kasse muss § 146a AO und die KassenSichV einhalten: Aufzeichnungen über eine zertifizierte TSE absichern, zu jedem Vorgang einen Beleg ausgeben, die Kasse dem Finanzamt melden. Die Zusammenfassung beruht auf den amtlichen Texten; für Ihren Fall berät Ihr Steuerberater.
Die Kernpflichten
- TSE: jeder Vorgang wird einzeln, vollständig und zeitgerecht aufgezeichnet und durch eine BSI-zertifizierte TSE geschützt (§ 146a Abs. 1 AO).
- Beleg: zu jedem Vorgang zeitnah, auf Papier oder mit Zustimmung elektronisch (§ 146a Abs. 2 AO), mit Name/Anschrift, Datum, Beginn/Ende, Artikeln, Transaktionsnummer, Betrag/Steuer, Seriennummern von Kasse und TSE, Signaturzähler und Prüfwert (§ 6 KassenSichV).
- Meldung: Kassen und TSE binnen eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme elektronisch melden (§ 146a Abs. 4 AO, ELSTER).
- Export: bei Prüfungen werden die Daten im Format DSFinV-K bereitgestellt.
Wer die TSE nicht oder nicht richtig verwendet oder nicht schützt, riskiert eine Geldbuße bis zu 25.000 € (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5, Abs. 6 AO). Pflichten wie Belegausgabe und Kassenmeldung werden gesondert mit Zwangsmitteln (§§ 328 ff. AO) durchgesetzt.
Wo RoxPos steht
Die Cloud-TSE-Anbindung von RoxPos ist in Vorbereitung. Bis sie fertig ist, bieten wir RoxPos in Deutschland nicht als KassenSichV-konforme Kasse an — nutzen Sie bis dahin Ihre bisherige Kasse mit zertifizierter TSE weiter. Sobald die Anbindung steht, aktualisieren wir diesen Beitrag und unsere Seite zu Rechtlichem.